Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Verwendung zur Verkapselung von Duftstoffen konnte der SEAC nicht feststellen, ob ein Zeitraum von fünf oder acht Jahren als Übergangszeitraum am angemessensten wäre, und er empfahl, die Notwendigkeit eines Übergangszeitraums von mehr als fünf Jahren nach Einführung der Beschränkung zu überprüfen, wobei eine solche Überprüfung nicht zu unbefristeten Ausnahmeregelungen führen sollte.
Für die Verkapselung von Duftstoffen hält die Kommission einen Übergangszeitraum von sechs Jahren für am besten geeignet, da der Industrie damit genügend Zeit…
Für synthetische Polymermikropartikel zur Verkapselung von Duftstoffen wurde im Dossier nach Anhang XV die Auffassung vertreten, dass ein Übergangszeitraum von…
Der SEAC empfahl im Einklang mit der im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagenen Mindestübergangsfrist eine Übergangsfrist von 24 Monaten bis zur Anwendung der…
Der SEAC empfahl im Einklang mit dem Dossier nach Anhang XV, die Anwendung der Beschränkung um 18 Monate zu verschieben, um den Interessenträgern ausreichend…
Der SEAC stimmte dem vorgeschlagenen allgemeinen Übergangszeitraum von 18 Monaten nicht zu. Der SEAC vertrat die Auffassung, dass der Übergangszeitraum lang…
Der SEAC stimmte den vom RAC vorgeschlagenen Ausnahmen zu. Außerdem schlug der SEAC eine Übergangsfrist von drei Jahren anstelle der im Dossier gemäß Anhang XV…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.