Erwägungsgrund 2 32023R2080
Mit der Verordnung (EU) 2023/194, wurde in Erwartung der Veröffentlichung des wissenschaftlichen Gutachtens des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 eine vorläufige zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sardelle in den ICES-Untergebieten 9 und 10 und den Unionsgewässern der Division 34.1.1. des Fischereiausschusses für den östlichen Zentralatlantik (CECAF) für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2023 festgesetzt und die Fortsetzung der Fischerei gestattet. Nach der Veröffentlichung des Gutachtens des CECAF am 21. Juni 2023 sollte die endgültige TAC für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 im Einklang mit diesem Gutachten auf 20555 Tonnen festgesetzt werden.