Erwägungsgrund 2 32024D0394BESCHLUSS (EU) 2024/394 DES RATES vom 16. Januar 2024 über den im Namen der Europäischen Union in der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/869
Die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) erlässt Maßnahmen, die die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der…
Art. 3 Buchst. a 32016R2372VERORDNUNG (EU) 2016/2372 DES RATES vom 19. Dezember 2016 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen im Schwarzen Meer für 2017
„GFCM“ die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer;
Art. 3 Buchst. a 32017R2360VERORDNUNG (EU) 2017/2360 DES RATES vom 11. Dezember 2017 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen im Schwarzen Meer für 2018
„GFCM“ die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer;
Art. 3 Buchst. a 32014R0024VERORDNUNG (EU) Nr. 24/2014 DES RATES vom 10. Januar 2014 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen im Schwarzen Meer (2014)
„GFCM“ ist die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer („GFCM“ für „General Fisheries Commission for the Mediterranean“);
Art. 3 Buchst. a 32010R1256VERORDNUNG (EU) Nr. 1256/2010 DES RATES vom 17. Dezember 2010 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände im Schwarzen Meer (2011)
„GFCM“ ist die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer;