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Die für die Regelung abgestellten Inspektoren
teilen dem Fischereifahrzeug vor dem Anbordgehen den Namen des Inspektionsschiffes mit;
führen an Inspektionsschiff und Tender den Wimpel gemäß Anhang V;
begrenzen ein Inspektionsteam auf höchstens drei Inspektoren.
Beim Anbordgehen legen die Inspektoren dem Kapitän des Fischereifahrzeugs die Identitätskarte gemäß Anhang IV vor. Inspektionen werden in einer der Amtssprachen der GFCM durchgeführt und erfolgen, falls möglich, in der vom Kapitän des Fischereifahrzeugs gesprochenen Sprache.
Die Inspektoren erstellen einen Inspektionsbericht in dem Format gemäß Anhang VI.
Die Inspektoren unterzeichnen den Bericht in Anwesenheit des Schiffskapitäns, der das Recht hat, alle Informationen in den Bericht einzufügen, die ihm sachdienlich erscheinen, und diesen ebenfalls unterschreibt.
Kopien des Berichts werden dem Kapitän des Schiffs und den Behörden des Inspektionsteams übergeben, die ihrerseits Kopien an die Behörden des Flaggenstaats des inspizierten Fischereifahrzeugs und an die Kommission und/oder eine von ihr benannte Stelle weiterleiten. Die Kommission leitet diese Kopie an das GFCM-Sekretariat weiter.
Die Größe des Inspektionsteams und die Dauer der Inspektion werden vom befehlshabenden Offizier des Inspektionsschiffs unter Berücksichtigung aller relevanten Gegebenheiten bestimmt.
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I Inspektions- und Kontrollaufgaben 1. Allgemeine Inspektionsaufgaben 1.1. Für jede Inspektion…
Mitgliedstaaten, deren Fischereifahrzeuge für den Fang von Schwertfisch aus dem Mittelmeer zugelassen sind, stellen Inspektoren ab und führen gemäß der…
Die Inspektoren sind befugt, Fänge, Netze und anderes Fanggerät sowie die Fang- bzw. Forschungstätigkeit zu kontrollieren; sie dürfen Aufzeichnungen und…
Die Vertreter der Behörden können alle relevanten Bereiche, Decks und Räume untersuchen. Sie können auch die verarbeiteten und unverarbeiteten Fänge, jegliches…
gewährt Zugang zu allen Bereichen, Decks und Räumlichkeiten des Fischereifahrzeugs, an Bord befindlichen (verarbeiteten oder unverarbeiteten) Fängen, Netzen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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