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Eines der Ziele der in der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Gemeinsamen Fischereipolitik besteht darin, sicherzustellen, dass Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten langfristig umweltverträglich sind und auf eine Art und Weise durchgeführt werden, die mit den Zielen der Erreichung eines wirtschaftlichen, sozialen und beschäftigungspolitischen Nutzens und eines Beitrags zum Nahrungsmittelangebot vereinbar ist.
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates besteht das Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik darin, eine Nutzung der…
Eines der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates besteht in der…
Ziel der mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Gemeinsamen Fischereipolitik (im Folgenden „GFP“) ist es…
Gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates muss die Union sicherstellen, dass Fischerei- und…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates besteht eines der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) darin,…
Ein Ziel der mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) ist es zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.