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Das dezentrale IT-System sollte den sicheren Datenaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden und Eurojust ermöglichen, ohne dass ein Organ, eine Einrichtung oder eine sonstige Stelle der Union am Inhalt dieses Austauschs beteiligt ist. Das dezentrale IT-System sollte die Back-End-Systeme der Mitgliedstaaten und Eurojusts umfassen, die durch interoperable Zugangspunkte miteinander verbunden sind. Die Zugangspunkte des dezentralen IT-Systems sollten auf e-CODEX basieren.
Die Kommunikation zwischen den zuständigen nationalen Behörden und Eurojust im Rahmen dieser Verordnung erfolgt über das dezentrale IT-System. Das in Artikel 23…
Das dezentrale IT-System sollte sich aus Back-End-Systemen in den Mitgliedstaaten und den relevanten Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie aus…
Das dezentrale IT-System sollte sich aus den IT-Systemen der Mitgliedstaaten und der Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie aus interoperablen…
Um eine sichere, effiziente, schnelle, interoperable, vertrauliche und zuverlässige Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten zum Zwecke grenzüberschreitender…
Um eine schnelle Übermittlung von Ersuchen und Mitteilungen zwischen den Mitgliedstaaten zu Beweisaufnahmezwecken sicherzustellen, sollten alle geeigneten…
Um die schnelle Übermittlung von Schriftstücken zwischen den Mitgliedstaaten zum Zwecke der Zustellung sicherzustellen, sollten alle geeigneten modernen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.