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Durch die Möglichkeit, neue Ermittlungen in Terrorismusfällen mit früheren Ermittlungen abzugleichen, könnten etwaige Verbindungen ermittelt und eine Zusammenarbeit erforderlich werden. Dieser Abgleich könnte ergeben, dass eine Person, die in einem laufenden Verfahren in einem Mitgliedstaat verdächtigt oder strafrechtlich verfolgt wird, in einem abgeschlossenen Verfahren in einem anderen Mitgliedstaat bereits verdächtigt oder strafrechtlich verfolgt worden ist. Er könnte auch Verbindungen zwischen laufenden Ermittlungen oder Strafverfolgungen ermitteln, die andernfalls hätten unentdeckt bleiben können. Dies ist auch dann der Fall, wenn frühere Ermittlungen mit einem Freispruch oder einer rechtskräftigen Entscheidung, das Verfahren einzustellen, beendet wurden. Daher müssen die Daten gegebenenfalls über alle früheren Ermittlungen und nicht nur über Verurteilungen gespeichert werden.
Im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten unterrichten die zuständigen nationalen Behörden ihre nationalen Mitglieder über alle unter der Aufsicht von…
Die Ermittlungen und die Strafverfolgung in Terrorismusfällen werden häufig durch den mangelnden Informationsaustausch zwischen den nationalen Ermittlungs- und…
Um die Richtigkeit der Daten im Europäischen Justiziellen Terrorismusregister zu gewährleisten, Verbindungen zwischen Fällen frühzeitig zu erkennen oder die…
Die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten muss weiter entwickelt werden, um die effiziente und geordnete Strafrechtspflege im gemeinsamen Raum…
Um Eurojust zu ermöglichen, Verbindungen zwischen grenzüberschreitenden Justizverfahren gegen terroristischer Straftaten verdächtigte Personen sowie…
Heutzutage sind Terrorismus sowie schwere und organisierte Kriminalität sehr dynamische und globalisierte Phänomene, die oft zwei oder mehr Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.