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Es muss sichergestellt werden, dass Daten aus Ermittlungen, die mit einem Freispruch oder einer rechtskräftigen Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens geendet haben, nur zu Zwecken der Strafverfolgung verarbeitet werden. Diese Daten dürfen nur dazu verwendet werden, Verbindungen zu laufenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu ermitteln und diese zu unterstützen. Sofern die zuständige nationale Behörde im Einzelfall nichts anderes beschließt, sollte Eurojust diese operativen Daten weiterverarbeiten können. Entscheidet die zuständige nationale Behörde — nachdem die Entscheidung über den Freispruch oder die Verfahrenseinstellung rechtskräftig geworden ist, auch aufgrund der Besonderheiten des Falls oder der Gründe für den Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens —, dass die Verarbeitung der Daten von freigesprochenen oder strafrechtlich nicht verfolgten Personen nicht erforderlich ist, so sollten diese Daten gelöscht werden.
Personen, die wegen einer solchen Straftat verurteilt worden sind. Sofern die zuständige nationale Behörde nicht im Einzelfall anders entscheidet, kann Eurojust…
Vor Ablauf der in den Absätzen 1 und 1a genannten Speicherfristen überprüft Eurojust, ob und wie lange die operativen personenbezogenen Daten für die…
Die Verarbeitung erhobener Daten ist unzulässig, wenn und sich aus den Gründen der Entscheidung ergibt, dass die betroffene Person die Tat nicht oder nicht…
In Ausnahmefällen sollte Eurojust zum Erreichen seiner Ziele die Fristen für die Speicherung operativer personenbezogener Daten verlängern können, sofern dabei…
Zur Gewährleistung der Zweckbindung muss sichergestellt werden, dass personenbezogene Daten nur dann von Eurojust an Drittstaaten und internationale…
Diese Verordnung sollte die Rechtsgrundlage für den Austausch personenbezogener Daten zwischen den Mitgliedstaaten zum Zwecke der Übertragung von Strafverfahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.