Erwägungsgrund 1 32023R2406
Der Rat hat am 23. Oktober 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2287 angenommen, mit dem ein Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Niger geschaffen wird. Der Beschluss umfasst das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen sowie das Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen für bestimmte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für Handlungen verantwortlich sind, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Nigers bedrohen, die verfassungsmäßige Ordnung, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit Nigers untergraben — insbesondere diejenigen, die für die willkürliche Inhaftierung von demokratisch gewählten Staatsorganen Nigers verantwortlich sind — oder schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße oder Verstöße gegen das geltende humanitäre Völkerrecht in Niger darstellen, sowie für mit ihnen in Verbindung stehende natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen. Natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen, die diesen restriktiven Maßnahmen unterliegen, sind im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2287 aufgeführt.