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Eine Partei, die durch eine Entscheidung des Amtes beeinträchtigt ist, sollte das Recht haben, gegen diese Entscheidung eine Beschwerde bei den Beschwerdekammern des Amtes (im Folgenden „Beschwerdekammern“) einzulegen. Die Entscheidungen der Beschwerdekammern sollten ihrerseits mit der Klage beim Gericht anfechtbar sein; das Gericht kann die angefochtene Entscheidung aufheben oder abändern.
Die Entscheidungen der Beschwerdekammern, durch die über eine Beschwerde entschieden wird, sind mit der Klage beim Gericht anfechtbar.
Eine Partei eines in dieser Verordnung vorgesehenen Verfahrens, die durch eine vom Amt im Rahmen dieses Verfahrens erlassene Entscheidung beeinträchtigt ist,…
Nach der Prüfung, ob der Beschwerde stattzugeben ist, entscheidet die Beschwerdekammer über die Beschwerde. Die Beschwerdekammer wird entweder im Rahmen der…
Den von den Entscheidungen des Amtes in Markensachen Betroffenen ist ein rechtlicher Schutz zu gewährleisten, welcher der Eigenart des Markenrechts voll gerecht…
Die Entscheidungen der Beschwerdekammern, durch die über eine Beschwerde entschieden wurde, sind mit der Klage beim Gerichtshof anfechtbar.
Gegen Entscheidungen des Amts kann Beschwerde vor seiner Beschwerdekammer eingelegt werden. Für diese Beschwerdekammer sollte eine Verfahrensordnung festgelegt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.