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Unter bestimmten Umständen sollte es möglich sein, von dem Grundsatz abzuweichen, dass an einer durch das Instrument unterstützten Maßnahme beteiligte Auftragnehmer und Unterauftragnehmer nicht der Kontrolle durch nicht assoziierte Drittländer oder durch Rechtsträger nicht assoziierter Drittländer unterliegen. In diesem Zusammenhang sollte ein Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer mit Sitz in der Union oder einem assoziierten Land, der von einem nicht assoziierten Drittland oder einem Rechtsträger eines nicht assoziierten Drittlands kontrolliert wird, als an der gemeinsamen Auftragsvergabe beteiligter Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer teilnehmen können, sofern strenge Bedingungen im Zusammenhang mit den Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der Union und ihrer Mitgliedstaaten, wie sie im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Titel V des Vertrags über die Europäische Union (EUV) festgelegt sind, auch im Hinblick auf die Stärkung der EDTIB erfüllt sind.
Für die Zwecke der durch den Fonds unterstützten Maßnahmen dürfen die Empfänger und die an einer Maßnahme beteiligten Unterauftragnehmer nicht unter der…
Wenn dies aus Sicherheitsgründen hinreichend gerechtfertigt ist, kann im Arbeitsprogramm auch vorgesehen werden, dass sich Rechtsträger mit Sitz in assoziierten…
Unter bestimmten Umständen sollte es möglich sein, von dem Grundsatz abzuweichen, dass Empfänger und an einer durch den Fonds unterstützten Maßnahme beteiligte…
Da das Instrument darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der Verteidigungsindustrie der Union zu steigern, gilt für eine Förderung durch das…
An der gemeinsamen Beschaffung beteiligte Auftragnehmer und Unterauftragnehmer haben ihren Sitz und ihre Leitungs- und Verwaltungsstrukturen in der Union oder…
Da der Fonds darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der Verteidigungsindustrie der Union zu steigern, sollten grundsätzlich nur in der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.