Erwägungsgrund 9 32021R0697
Maßnahmen, die der Entwicklung disruptiver Technologien für die Verteidigung förderlich sind, sollten durch den Fonds unterstützt werden. Da disruptive Technologien auf Konzepten oder Ideen beruhen können, die nicht von den herkömmlichen Akteuren im Verteidigungsbereich stammen, sollte der Fonds ausreichende Flexibilität bei der Konsultation von Interessenträgern und der Durchführung solcher Maßnahmen ermöglichen.