Erwägungsgrund 1 32023R2468
Mit der Verordnung (EU) 2023/1803 der Kommission wurden bestimmte internationale Rechnungslegungsstandards und Interpretationen, die am 8. September 2022 vorlagen, in das EU-Recht übernommen.
Mit der Verordnung (EU) 2023/1803 der Kommission wurden bestimmte internationale Rechnungslegungsstandards und Interpretationen, die am 8. September 2022 vorlagen, in das EU-Recht übernommen.