Erwägungsgrund 3 32023D2488BESCHLUSS (GASP) 2023/2488 DES RATES vom 9. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
Der Rat ist der Auffassung, dass der Titel in der englischen Sprachfassung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 geändert werden sollte.
Erwägungsgrund 2 32022R2042VERORDNUNG (EU) 2022/2042 DES RATES vom 24. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 zur Einführung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2052 wird der Titel des Beschlusses 2010/638/GASP geändert.
Erwägungsgrund 2 32022R1329VERORDNUNG (EU) 2022/1329 DES RATES vom 28. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 377/2012 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/1335 wird der Titel des Beschlusses 2012/285/GASP geändert.
Erwägungsgrund 2 32021R2176VERORDNUNG (EU) 2021/2176 DES RATES vom 9. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen
Mit dem Beschluss (GASP) 2021/2181 wird der Titel des Beschlusses 2010/788/GASP geändert.
Art. 1 32023D2488BESCHLUSS (GASP) 2023/2488 DES RATES vom 9. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
Der Beschluss (GASP) 2019/1894 wird wie folgt geändert:
Erwägungsgrund 3 32024D2582BESCHLUSS (EU) 2024/2582 DES RATES vom 27. September 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/963 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Golfregion
Der Beschluss (GASP) 2023/963 sollte entsprechend geändert werden.