Erwägungsgrund 2 32022R2042VERORDNUNG (EU) 2022/2042 DES RATES vom 24. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 zur Einführung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2052 wird der Titel des Beschlusses 2010/638/GASP geändert.
Erwägungsgrund 2 32022D1335BESCHLUSS (GASP) 2022/1335 DES RATES vom 28. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/285/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen
Der Rat ist der Auffassung, dass der Titel des Beschlusses 2012/285/GASP geändert werden sollte.
Erwägungsgrund 2 32021R2176VERORDNUNG (EU) 2021/2176 DES RATES vom 9. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen
Mit dem Beschluss (GASP) 2021/2181 wird der Titel des Beschlusses 2010/788/GASP geändert.
Art. 1 32022D1335BESCHLUSS (GASP) 2022/1335 DES RATES vom 28. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/285/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen
Der Beschluss 2012/285/GASP wird wie folgt geändert:
Erwägungsgrund 2 32022D1626BESCHLUSS (GASP) 2022/1626 DES RATES vom 20. September 2022 zur Änderung des Beschlusses 2013/798/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik
Der Rat ist der Auffassung, dass der Titel des Beschlusses 2013/798/GASP geändert werden sollte.
Art. 1 32022D1285BESCHLUSS (GASP) 2022/1285 DES RATES vom 21. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/338 wird wie folgt geändert: