Verordnung (EU) 2023/2533 der Kommission vom 17. November 2023 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswäschetrockner, zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 932/2012 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Wie die in Erwägungsgrund 5 genannte Überprüfung ergab, weist eine große Mehrheit der auf dem Markt befindlichen Wäschetrockner eine Kondensationseffizienz von über 80 % auf. Die Mindestschwelle für die Kondensationseffizienz sollte daher von 70 % auf 80 % angehoben werden.
Erwägungsgrund 9 32023R2533Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen