Erwägungsgrund 9 32024R1103
In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2015/1188 zu präzisieren und zu erweitern, um Unklarheiten zu beseitigen und bestehende Regelungslücken in Bezug auf Produkte zu schließen, die ein für Menschen angenehmes Temperaturniveau erzeugen und daher als Einzelraumheizgeräte gelten sollten. Im Hinblick auf dieses Ziel sollte die Definition ausgenommener Produkte präzisiert werden, um möglichen Fehlinterpretationen entgegenzuwirken. Darüber hinaus sollte die Erklärung des Herstellers, Importeurs oder Bevollmächtigten über die beabsichtigte Verwendung eines ausgenommenen Produkts und dessen Gestaltung gemäß der technischen Dokumentation mit der Beschreibung und Definition der ausgenommenen Produktarten im Einklang stehen und keinen Widerspruch zu Werbeaussagen oder anderen Informationen des Herstellers, Importeurs oder Bevollmächtigten aufweisen, die dem Produkt beigefügt sind.