Erwägungsgrund 3 32023R2607VERORDNUNG (EU) 2023/2607 DER KOMMISSION vom 22. November 2023 zur Berichtigung der Verordnung (EU) 2022/2472 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2022/2472 sollte daher entsprechend berichtigt werden. —
Erwägungsgrund 3 32023R1506VERORDNUNG (EU) 2023/1506 DES RATES vom 20. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2023 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern sowie zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für 2023 und 2024 für bestimmte Tiefseebestände
Die Verordnung (EU) 2023/194 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32023R2080VERORDNUNG (EU) 2023/2080 DES RATES vom 28. September 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2023 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern sowie zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für 2023 und 2024 für bestimmte Tiefseebestände
Die Verordnung (EU) 2023/194 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32022R1903VERORDNUNG (EU) 2022/1903 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/263 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Die Verordnung (EU) 2022/263 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 24 32023R0706VERORDNUNG (EU) 2023/706 DES RATES vom 30. März 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/1369 zwecks Verlängerung des Nachfragesenkungszeitraums für Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage und zur verstärkten Berichterstattung und Überwachung in Bezug auf die Umsetzung dieser Maßnahmen
Die Verordnung (EU) 2022/1369 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32023R2579VERORDNUNG (EU) 2023/2579 DER KOMMISSION vom 20. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 im Hinblick auf den International Financial Reporting Standard 16 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2023/1803 sollte daher entsprechend geändert werden.