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Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt sind. Mit der Einführung der EU-VAP und eines digitalen Visums werden das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, die Achtung des Privat- und Familienlebens, die Rechte des Kindes und der Schutz von schutzbedürftigen Personen vollständig gewahrt. Alle in der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 enthaltenen Grundrechtsgarantien werden auch im Zusammenhang mit der EU-VAP und dem digitalen Visum uneingeschränkt gelten, insbesondere in Bezug auf die Rechte des Kindes. Die EU-VAP wird die in der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Anforderungen berücksichtigen müssen, damit die EU-VAP für Menschen mit Behinderungen leicht zugänglich ist. Besondere Aufmerksamkeit sollte Menschen mit begrenzter digitaler Kompetenz und Problemen beim Internetzugang beigemessen werden.
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt…
In dieser Verordnung werden strenge Vorschriften für den Zugang zum VIS sowie die erforderlichen Garantien festgelegt. Außerdem wird darin festgelegt, dass…
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt…
Die Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und den Rechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union…
Artikel 7 Absatz 2 erhält folgende Fassung: Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im VIS achtet jede zuständige Behörde die Menschenwürde sowie die durch…
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.