Erwägungsgrund 2 32023R2694
Am 9. Dezember 2022 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN-Sicherheitsrat) die Resolution 2664 (2022) verabschiedet. In Nummer 1 dieser Resolution ist festgelegt, dass die Bereitstellung, der Einsatz oder die Zahlung von Geldern, anderen finanziellen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Ressourcen oder die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen, die notwendig sind, um die rasche Bereitstellung humanitärer Hilfe oder die Unterstützung anderer Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse durch bestimmte Akteure zu gewährleisten, erlaubt sind und keinen Verstoß gegen das vom VN-Sicherheitsrat oder seinen Sanktionsausschüssen verhängte Einfrieren von Vermögenswerten darstellen.