Erwägungsgrund 3 32023R2694
Am 14. Februar 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/338 und die Verordnung (EU) 2023/331 angenommen, mit denen die Ausnahme für humanitäre Zwecke gemäß der Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrates in diejenigen Sanktionsregelungen der Union aufgenommen wurde, mit denen die vom VN-Sicherheitsrat oder seinen Sanktionsausschüssen beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden. Am 31. März 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/726 und die Verordnung (EU) 2023/720 angenommen, mit denen die Ausnahme für humanitäre Zwecke gemäß der Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrates in diejenigen Sanktionsregelungen der Union aufzunehmen, mit denen die vom VN-Sicherheitsrat oder seinen Sanktionsausschüssen beschlossenen Maßnahmen und die vom Rat beschlossenen ergänzenden Maßnahmen umgesetzt werden.