Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wenn eine De-minimis-Beihilfe über Finanzintermediäre bereitgestellt wird, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Finanzintermediäre keine staatlichen Beihilfen erhalten. Dies kann zum Beispiel sichergestellt werden, i) indem Finanzintermediäre, denen eine staatliche Garantie zugutekommt, verpflichtet werden, ein marktübliches Entgelt zu zahlen oder ii) den Vorteil vollständig an die Endempfänger weiterzugeben, oder iii) indem der De-minimis-Höchstbetrag und die anderen Voraussetzungen dieser Verordnung auf Ebene der Finanzintermediäre eingehalten werden. Um die Behandlung von Finanzintermediären, die De-minimis-Beihilferegelungen durchführen, in Fällen zu vereinfachen, in denen Mitgliedstaaten Option iii wählen, sollte diese Verordnung eine klare Regel enthalten, die einfach anzuwenden ist und dem Gesamtumfang der De-minimis-Beihilfen enthaltenden Darlehen Rechnung trägt, die der Finanzintermediär in den vergangenen drei Jahren ausgegeben hat. Nach den Erfahrungen der Kommission kann davon ausgegangen werden, dass Finanzintermediäre, die durch Garantien besicherte De-minimis-Darlehen gewähren und einen Mechanismus zur Weitergabe des mit der Garantie verbundenen Vorteils an die Endbegünstigten anwenden, ein Bruttosubventionsäquivalent erhalten, das den De-minimis-Höchstbetrag nicht übersteigt, wenn der in ihrem Portfolio enthaltene Gesamtbetrag der durch Garantien besicherten De-minimis-Darlehen sich auf weniger als 10 Mio. EUR beläuft oder wenn dieser Gesamtbetrag sich auf weniger als 40 Mio. EUR beläuft und sich aus einzelnen De-minimis-Darlehen von weniger als 100 000 EUR zusammensetzt, sofern die De-minimis-Regelung den in dem betreffenden Mitgliedstaat tätigen Finanzintermediären zu gleichen Bedingungen zur Verfügung steht.
Wenn eine De-minimis-Beihilferegelung über Finanzintermediäre durchgeführt wird, ist dafür zu sorgen, dass die Finanzintermediäre keine staatlichen Beihilfen…
Wenn eine De-minimis-Beihilferegelung über Finanzmittler durchgeführt wird, ist dafür zu sorgen, dass die Finanzmittler keine staatlichen Beihilfen erhalten.…
Jeder Mitgliedstaat sollte sich vor der Gewährung einer De-minimis-Beihilfe vergewissern, dass weder der De-minimis-Höchstbetrag noch die nationale Obergrenze…
Die Kommission hat die Aufgabe zu gewährleisten, dass die Beihilfevorschriften eingehalten werden, und nach dem in Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die…
Die Kommission hat die Aufgabe zu gewährleisten, dass die Beihilfevorschriften eingehalten werden, und nach dem in Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die…
Jeder Mitgliedstaat sollte sich vor der Gewährung einer De-minimis-Beihilfe vergewissern, dass weder der De-minimis-Höchstbetrag noch die nationale Obergrenze…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.