Erwägungsgrund 23 32023R2841
Der IICB sollte die Einhaltung dieser Verordnung sowie die Umsetzung von Leitlinien und Empfehlungen und von Aufrufen zum Tätigwerden überwachen. Der IICB sollte in technischen Fragen von fachlichen Beratungsgruppen unterstützt werden, deren Zusammensetzung im Ermessen des IICB liegt. Bei Bedarf sollten diese fachlichen Beratungsgruppen eng mit dem CERT-EU, den Einrichtungen der Union sowie mit anderen Interessenträgern zusammenarbeiten.