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Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung durch das CERT-EU, den gemäß Artikel 10 eingerichteten Interinstitutionellen Cybersicherheitsbeirat oder Einrichtungen der Union erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725.
Das CERT-EU, der gemäß Artikel 10 eingerichtete Interinstitutionelle Cybersicherheitsbeirat und die Einrichtungen der Union verarbeiten und tauschen personenbezogene Daten nur insoweit aus, als dies für die Wahrnehmung der Aufgaben oder die Erfüllung der Pflichten gemäß dieser Verordnung erforderlich ist, und ausschließlich zu diesem Zweck.
Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 gilt als aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe g der genannten Verordnung erforderlich. Diese Daten dürfen nur in dem Umfang verarbeitet werden, der für die Umsetzung der in den Artikeln 6 und 8 genannten Maßnahmen zum Cybersicherheitsrisikomanagement, die Bereitstellung von Diensten durch das CERT-EU gemäß Artikel 13, den Austausch spezifischer Informationen über Sicherheitsvorfälle gemäß Artikel 17 Absatz 3 und Artikel 18 Absatz 3, den Informationsaustausch gemäß Artikel 20, die Meldepflichten gemäß Artikel 21, die Koordinierung und Zusammenarbeit bei der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle gemäß Artikel 22 und die Bewältigung schwerwiegender Sicherheitsvorfälle gemäß Artikel 23 dieser Verordnung erforderlich ist. Wenn die Einrichtungen der Union und das CERT-EU als Verantwortliche fungieren, ergreifen sie technische Maßnahmen, um die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten für andere Zwecke zu verhindern, und sie sehen geeignete und spezifische Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte und Interessen der betroffenen Personen vor.
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