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Die Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates zielt darauf ab, die Cyberresilienz öffentlicher und privater Einrichtungen, der zuständigen Behörden und Einrichtungen sowie der Union insgesamt weiter zu verbessern und ihre Kapazitäten zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle zu stärken. Daher muss sichergestellt werden, dass die Einrichtungen der Union sich dem anschließen, indem sie Vorschriften festlegen, die mit der Richtlinie (EU) 2022/2555 im Einklang stehen und deren ehrgeizige Ziele widerspiegeln.
Angesichts der Bedeutung der Cybersicherheit für die Resilienz kritischer Einrichtungen und im Sinne der Einheitlichkeit sollte möglichst dafür gesorgt werden,…
Ziel der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates war der unionsweite Aufbau von Cybersicherheitskapazitäten, die Eindämmung von…
Die gemäß der vorliegenden Richtlinie und gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 zuständigen Behörden sollten in Bezug auf Cybersicherheitsrisiken,…
Angesichts der Zusammenhänge zwischen der Cybersicherheit und der physischen Sicherheit von Einrichtungen sollte dafür gesorgt werden, dass der Ansatz der…
Da mit dieser Verordnung jedoch das Ausmaß der Harmonisierung in Bezug auf die verschiedenen Komponenten der digitalen Resilienz erhöht wird, indem…
Die Gruppe für die Resilienz kritischer Einrichtungen sollte mit der durch die Richtlinie (EU) 2022/2555 eingesetzten Kooperationsgruppe zusammenarbeiten, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.