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Um für einheitliche Bedingungen bei der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 zu sorgen und insbesondere eine integrierte Verwaltung, Bearbeitung und Speicherung sowie einen integrierten Austausch von Informationen und Dokumenten zu ermöglichen, die für die Kontrolle, Prüfungen und andere amtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr von Fischereierzeugnissen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 relevant sind, sollten der Kommission hinsichtlich der Entwicklung und des Betriebs der auf dem TRACES-System basierenden CATCH-Datenbank Durchführungsbefugnisse und delegierte Befugnisse übertragen werden.
Um die integrierte Verwaltung, Bearbeitung und Speicherung sowie den integrierten Austausch von Informationen, Daten und Dokumenten zu ermöglichen, die für…
Die Kommission hat Zugriff auf alle Daten, Informationen und Unterlagen in CATCH, um den Austausch von Daten, Informationen und Unterlagen, die darin eingegeben…
Die Fangbescheinigungsregelung gemäß Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 beruht auf Unterlagen in Papierform und ist somit nicht effizient und steht…
Folgende Artikel werden eingefügt: Integriertes computergestütztes Informationsmanagementsystem für die Fangbescheinigungsregelung (1) Um die integrierte…
Der Kommission sollten Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie für einheitliche Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009…
Der Kommission sollte die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 AEUV übertragen werden, damit sie die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.