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Die Fangbescheinigungsregelung gemäß Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 beruht auf Unterlagen in Papierform und ist somit nicht effizient und steht nicht im Einklang mit einem digitalisierten System für die Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen. Um internationalen Verpflichtungen zu entsprechen und eine wirksame Durchführung der Regelung zu gewährleisten, sollte die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 dahin gehend geändert werden, dass auf der Grundlage des in der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten TRACES-Systems eine Datenbank für die Verwaltung von Fangbescheinigungen (CATCH) und einschlägigen Dokumenten eingerichtet wird, durch die risikobasierte Kontrolle ermöglicht und betrügerische Einfuhren erschwert werden und der Verwaltungsaufwands für die Mitgliedstaaten verringert wird.
Um die integrierte Verwaltung, Bearbeitung und Speicherung sowie den integrierten Austausch von Informationen, Daten und Dokumenten zu ermöglichen, die für…
die technischen Anforderungen an CATCH als Systemkomponente des TRACES-Systems, einschließlich des elektronischen Mechanismus für den Datenaustausch mit den…
Um für einheitliche Bedingungen bei der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 zu sorgen und insbesondere eine integrierte Verwaltung, Bearbeitung und…
Folgende Artikel werden eingefügt: Integriertes computergestütztes Informationsmanagementsystem für die Fangbescheinigungsregelung (1) Um die integrierte…
Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 sieht bei der Anwendung der Bestimmungen für Fangbescheinigungen eine Verwaltungszusammenarbeit zwischen…
Für die Durchführung wirksamer amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten ist es wichtig, dass die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.