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Die Bestimmungen über die Kontrolle in der Lieferkette sollten präzisiert werden, damit die Mitgliedstaaten auf allen Stufen der Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen vom Erstverkauf bis zum Verkauf im Einzelhandel, einschließlich während des Transports und in der Gastronomie, Kontrolle und Inspektionen durchführen können.
Marktteilnehmer auf allen Stufen der Lieferkette, die für den Kauf, den Verkauf, die Lagerung oder den Transport von Losen von Fischerei- und…
Die Mitgliedstaaten kontrollieren, ob die Marktteilnehmer über Systeme und Verfahren zur Identifizierung aller Marktteilnehmer verfügen, die ihnen Lose von…
Damit die Kontrollregelung alle Bereiche erfasst, sollte sie die gesamte Erzeugungs- und Vermarktungskette einbeziehen. Sie sollte ein kohärentes…
Im Einklang mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 931/2011 sollten die für die Kontrolle von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen relevanten Angaben zur…
Um die Kontrolle der Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen zu verbessern, sollten die Vorschriften für das Zusammenfassen dieser Erzeugnisse in…
Wichtig ist, dass die Kontroll-, Inspektions- und Überprüfungstätigkeiten bei Fischereierzeugnissen im Transit oder bei der Umladung im Interesse einer größeren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.