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Mit Ausnahme des Verbots der Vermarktung oder des Verkaufs von Fängen aus der Freizeitfischerei, das von allen Mitgliedstaaten durchgesetzt werden sollte, sollten die Vorschriften über die Kontrolle der Freizeitfischerei nur für Küstenmitgliedstaaten gelten.
Die Küstenmitgliedstaaten stellen sicher, dass natürliche Personen, die Freizeitfischerei betreiben, registriert werden und ihre Fänge über ein elektronisches…
Küstenmitgliedstaaten tragen alle von Fischereifahrzeugen aus Drittländern begangenen Verstöße sowie die damit einhergehenden Sanktionen in die nationale…
Die Freizeitfischerei spielt in der Union in biologischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht eine wichtige Rolle. Angesichts der erheblichen Auswirkungen…
Gegebenenfalls erlassen die Mitgliedstaaten die Bestimmungen, die notwendig und verhältnismäßig sind, um die Kontrolle und Erhebung von Daten für eine…
Die Mitgliedstaaten erlassen gegebenenfalls die Bestimmungen, die notwendig und verhältnismäßig sind, um die Kontrolle und Erhebung von Daten für eine…
Wenn die durch Freizeitfischerei verursachte Sterblichkeit erhebliche Auswirkungen auf die jeweiligen Bestände hat, sollte der Rat nichtdiskriminierende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.