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Liegen eindeutige Hinweise darauf vor, dass Kriterien für die Einstufung als schwerer Verstoß inhaltlich unzureichend sind, um eine wirksame und verhältnismäßige Durchsetzung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik durch die Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, so sollte die Kommission die Möglichkeit haben, diese Kriterien im Wege delegierter Rechtsakte anzupassen. Bei der Ausübung der ihr übertragenen Befugnisse zur Änderung dieser Kriterien sollte die Kommission insbesondere die Empfehlungen der Expertengruppe „Einhaltung“ gemäß Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 oder die Ergebnisse des von der Kommission gemäß Artikel 118 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 erstellten Berichts berücksichtigen. Mit einer derartigen Änderung sollten keine neuen Kriterien hinzugefügt werden und Kriterien sollten nur in Ausnahmefällen aufgehoben werden, wenn es eindeutige Hinweise dafür gibt, dass dies erforderlich ist, um eine wirksame und verhältnismäßige Durchsetzung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik durch die Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 119a delegierte Rechtsakte zur Änderung der in Anhang IV festgelegten Kriterien hinzuzufügen, wenn es…
Die Kommission wird ermächtigt, gemäß Artikel 44 delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs zu erlassen, um eine angemessene Überwachung der Tätigkeiten der…
Die Kommission wird ermächtigt, gemäß Artikel 119a delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung in Bezug auf die den Mitgliedstaaten gesetzten Frist,…
Um eine wirksame Abschreckung der schädlichsten Verhaltensweisen im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Union sicherzustellen, muss eine…
Um sicherzustellen, dass die Marktteilnehmer die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik einhalten, sollte in der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegt…
Die Vorschriften und Verfahren für die Übermittlung einschlägiger Informationen über Maßnahmen und Sanktionen, die von Mitgliedstaaten gegen Staatsangehörige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.