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Für schwere Verstöße sollten die Mitgliedstaaten unbeschadet anderer angemessener Sanktionen und Begleitmaßnahmen verwaltungsrechtliche finanzielle Sanktionen vorsehen und jeweils einen Mindestbetrag für derartige verwaltungsrechtliche finanzielle Sanktionen festlegen. Alternativ sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, Regelsätze für verwaltungsrechtliche finanzielle Sanktionen vorzusehen, und es sollte jeweils eine angemessene Höhe für derartige Regelsätze festgelegt werden. Diese Mindestbeträge und Regelsätze sollten den Ermessensspielraum der zuständigen Behörden unberührt lassen, um im Einklang mit dem nationalen Recht in Einzelfällen von diesen Mindestbeträgen abweichen zu können, um den besonderen individuellen, finanziellen und sonstigen mildernden Umständen des Falles, wie der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden, dem Alter des Täters oder der verminderten Schuldfähigkeit des Täters, Rechnung zu tragen. Daneben sollten die Mitgliedstaaten alternativ auch die Möglichkeit haben, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende strafrechtliche Sanktionen festzulegen und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese Sanktionen die gleiche Wirkung haben wie verwaltungsrechtliche finanzielle Sanktionen. Dies sollte den Ermessensspielraum der Gerichte – im Einklang mit dem nationalen Recht – bei der Festlegung der strafrechtlichen Sanktionen in Einzelfällen und der Berücksichtigung der besonderen individuellen, finanziellen und sonstigen mildernden Umstände des Falles unberührt lassen.
Die Mitgliedstaaten sollten Regelungen für die Sanktionen festlegen, die bei Verstößen gegen aufgrund dieser Verordnung erlassene einzelstaatliche Vorschriften…
Die Mitgliedstaaten sollten Regelungen für die Sanktionen festlegen, die bei Verstößen gegen aufgrund dieser Richtlinie erlassene einzelstaatliche Vorschriften…
Deshalb sollte eine Reihe von verwaltungsrechtlichen Sanktionen und anderen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen vorgesehen werden, um einen gemeinsamen Ansatz in…
Obwohl es den Mitgliedstaaten freisteht, Vorschriften für verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Sanktionen für die gleichen Verstöße festzulegen, sollten…
Um den größtmöglichen Handlungsspielraum nach einem Verstoß sicherzustellen und dazu beizutragen, weitere Verstöße zu verhindern, sollten Mitgliedstaaten…
Obwohl es den Mitgliedstaaten freisteht, Vorschriften für verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Sanktionen für die gleichen Verstöße festzulegen, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.