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Die Mitgliedstaaten sehen die Möglichkeit der elektronischen Zahlung von Gebühren vor, auch aus anderen Mitgliedstaaten als dem, in dem die zuständige Behörde ihren Sitz hat.
Die technischen Methoden für die elektronische Bezahlung von Gebühren entsprechen den geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit. Sofern die verfügbaren Methoden für die elektronische Zahlung von Gebühren dies erlauben, müssen sie über den europäischen elektronischen Zugangspunkt zugänglich sein.
Um die Zahlung von Gebühren in Fällen mit grenzüberschreitenden Bezügen im Anwendungsbereich der Unionsrechtsakte zu Zivil- und Handelssachen, die in Anhang I…
Fallen im Rahmen eines elektronisch durchgeführten Verwaltungsverfahrens Gebühren oder sonstige Forderungen an, muss die Behörde die Einzahlung dieser Gebühren…
Fallen im Rahmen eines elektronisch durchgeführten Verwaltungsverfahrens Gebühren oder sonstige Forderungen an, muss die Behörde die Einzahlung dieser Gebühren…
Wenn zur Abwicklung eines Verfahrens eine Zahlung erforderlich ist, können die Nutzer alle Gebühren online über weithin verfügbare grenzüberschreitende…
Zur Abgeltung der Gebühren nach § 4 Abs. 1 ist der Einsatz elektronischer Bezahlsysteme gestattet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.