Erwägungsgrund 8 32023R2844
Es ist wichtig, dass geeignete Kanäle und Instrumente entwickelt werden, mit denen sichergestellt wird, dass die Justizsysteme auf effiziente Weise digital zusammenarbeiten können. Aus diesem Grund muss auf Unionsebene ein einheitliches informationstechnologisches Instrument geschaffen werden, das einen schnellen, direkten, interoperablen, zuverlässigen, zugänglichen, sicheren und effizienten grenzüberschreitenden elektronischen Austausch von fallbezogenen Daten zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass die Angehörigen der Rechtsberufe bei der Digitalisierung der Justizsysteme einbezogen werden.