VERORDNUNG (EU) 2023/2844 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2023 über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit
Die Verpflichtungen nach dieser Verordnung sollten nicht für die mündliche Kommunikation, wie sie beispielsweise fernmündlich oder persönlich erfolgt, gelten.
Erwägungsgrund 16 32023R2844
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