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Werden die Rechte einer verdächtigen, beschuldigten oder verurteilten Person im Rahmen einer Anhörung, die mittels Videokonferenz- oder anderen Fernkommunikationstechnologien durchgeführt wird, verletzt, so sollte im Einklang mit Artikel 47 der Charta der Zugang zu einem wirksamen Rechtsbehelf gewährleistet sein. Der Zugang zu einem wirksamen Rechtsbehelf sollte auch für andere betroffene Personen als eine verdächtige, beschuldigte oder verurteilte Person im Rahmen ihrer Anhörung mittels Videokonferenz- oder anderen Fernkommunikationstechnologien in Verfahren gemäß der Verordnung (EU) 2018/1805 gewährleistet sein.
Im Falle eines Verstoßes gegen die in diesem Artikel vorgesehenen Anforderungen oder Garantien hat eine verdächtige, beschuldigte, verurteilte oder betroffene…
Die zuständigen Behörden, die für eine Anhörung mittels Videokonferenz oder einer anderen Fernkommunikationstechnologie verantwortlich sind, sollten…
Um das Recht auf ein faires Verfahren und die Verteidigungsrechte zu wahren, sollte die verdächtige, beschuldigte oder verurteilte Person oder eine betroffene…
Wenn eine Anhörung mittels Videokonferenz oder einer anderen Fernkommunikationstechnologie in Strafsachen organisiert wird, sollte die zuständige Behörde, die…
Videokonferenz- oder andere Fernkommunikationstechnologien sollten der zuständigen Behörde die Authentifizierung der anzuhörenden Personen ermöglichen und…
In Strafsachen sollte das Verfahren für die Einleitung und Durchführung von Anhörungen mittels Videokonferenz- oder anderen Fernkommunikationstechnologien sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.