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Um Unternehmen bei der Ausarbeitung und Aushandlung von Verträgen zu unterstützen, sollte die Kommission unverbindliche Mustervertragsklauseln für Verträge über die Datenweitergabe zwischen Unternehmen erstellen und empfehlen, erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Bedingungen in bestimmten Sektoren und bestehender Verfahren mit freiwilligen Datenweitergabemechanismen. Diese Mustervertragsklauseln sollten in erster Linie eine praktische Handhabe bieten, um insbesondere KMU den Abschluss eines Vertrags zu erleichtern. Werden die Mustervertragsbestimmungen umfassend und durchgehend verwendet, so dürften sie sich auch positiv auf die Gestaltung von Verträgen über den Datenzugang und die Datennutzung auswirken und somit insgesamt zu faireren Vertragsbeziehungen beim Datenzugang und bei der Datenweitergabe führen.
Unter Berücksichtigung der Vielzahl von vernetzten Produkten, mit denen hinsichtlich Art, Umfang und Häufigkeit unterschiedliche Daten generiert werden, die mit…
Um die einheitliche Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten die Streitbeilegungsstellen die von der Kommission zu entwickelnden und zu…
Um die Interoperabilität und den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten zu erleichtern, sollten Nutzer und Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten die…
Ein ständiger Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen auf Unionsebene sollte es ermöglichen, dass sich bewährte Verfahren herausbilden. Ausgehend…
Um für Rechtssicherheit zu sorgen, wird in dieser Verordnung eine Liste von Klauseln festgelegt, die stets als missbräuchlich gelten und eine Liste von…
Um den Unternehmen Instrumente an die Hand zu geben, die sie bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten entlang ihrer Aktivitätsketten unterstützen, sollte die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.