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Damit nicht das Risiko besteht, dass die Inhaber von Daten, die durch physische Komponenten wie Sensoren eines vernetzten Produkts und eines verbundenen Dienstes erlangt oder generiert wurden, oder anderen maschinengenerierten Daten in Datenbanken das Schutzrecht sui generis gemäß Artikel 7 der Richtlinie 96/9/EG geltend machen und dadurch insbesondere die wirksame Ausübung des Rechts der Nutzer auf Datenzugang und Datennutzung sowie des Rechts auf die Weitergabe von Daten an Dritte gemäß dieser Verordnung behindern, sollte klargestellt werden, dass das Schutzrecht sui generis für solche Datenbanken nicht gilt. Dies berührt nicht die mögliche Anwendung des Schutzrechts sui generis gemäß Artikel 7 der Richtlinie 96/9/EG auf Datenbanken, die Daten enthalten, die nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, sofern die Schutzanforderungen gemäß Absatz 1 jenes Artikels erfüllt sind.
Das in Artikel 7 der Richtlinie 96/9/EG festgelegte Schutzrecht sui generis findet keine Anwendung, wenn Daten mittels eines in den Anwendungsbereich der…
Die Weiterverwendung von Daten ist nur unter Wahrung der Rechte des geistigen Eigentums zulässig. Öffentliche Stellen nehmen das in Artikel 7 Absatz 1 der…
Das in Artikel 7 vorgesehene Recht gilt für Datenbanken, sofern deren Hersteller oder Rechtsinhaber Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist oder seinen…
Die Mitgliedstaaten können festlegen, daß der rechtmäßige Benutzer einer der Öffentlichkeit — in welcher Weise auch immer — zur Verfügung gestellten Datenbank…
Die Verwendung und Weiterverwendung von über das ESAP zugänglich gemachten Informationen für regulatorische und nichtgewerbliche Zwecke darf von Unternehmen,…
Das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten wird insbesondere durch die Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.