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Um zu vermeiden, dass – insbesondere in einer grenzüberschreitenden Situation – zwei oder mehr Streitbeilegungsstellen mit derselben Streitigkeit befasst werden, sollte ein Ersuchen zur Streitbeilegung von einer Streitbeilegungsstelle ablehnt werden können, wenn es bereits bei einer anderen Streitbeilegungsstelle oder einem Gericht eines Mitgliedstaats eingereicht wurde.
Eine Streitbeilegungsstelleverweigert die Bearbeitung eines Streitbeilegungsantrags, der bereits bei einer anderen Streitbeilegungsstelle oder einem Gericht…
eine Verbraucherschlichtungsstelle hat bereits ein Verfahren zur Beilegung der Streitigkeit durchgeführt oder die Streitigkeit ist bei einer anderen…
Alternative Möglichkeiten zur Beilegung innerstaatlicher und grenzüberschreitender Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Daten sollten…
Das Streitbeilegungsverfahren im Rahmen dieser Verordnung ist ein freiwilliges Verfahren, das es Nutzern, Dateninhabern und Datenempfängern ermöglicht, zu…
Die Parteien eines Streitbeilegungsverfahrens sollten nicht daran gehindert werden, ihre Grundrechte auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren…
Ein Mitgliedstaat kann im Einzelfall den Zugang zum Streitbeilegungsverfahren gemäß Artikel 6 verweigern, falls es bei einer Streitfrage nicht um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.