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Wenn der ursprüngliche Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten die Extraktion der dem Kunden gehörenden exportierbaren Daten behindert, kann das die Wiederherstellung der Dienstfunktionen in der Infrastruktur des übernehmenden Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten behindern. Um die Ausstiegsstrategie des Kunden zu erleichtern, unnötige und aufwändige Aufgaben zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Kunde keine seiner Daten durch den Vollzug des Wechsels verliert, sollte der ursprüngliche Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten den Kunden im Voraus über den Umfang der Daten unterrichten, die exportiert werden können, sobald dieser Kunde beschließt, zu einem anderen Dienst, der von einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten angeboten wird, oder zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten zu wechseln. Der Begriff „exportierbare Daten“ sollte zumindest die Eingabe- und Ausgabedaten – einschließlich Metadaten –, die durch die Nutzung des Datenverarbeitungsdienstes durch den Kunden unmittelbar oder mittelbar generiert oder gemeinsam generiert werden, umfassen, mit Ausnahme der Vermögenswerte oder Daten von dem Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten oder von einem Dritten. Vermögenswerte oder Daten von dem Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten oder von einem Dritten, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse dieses Anbieters oder Dritten darstellen, oder Daten im Zusammenhang mit der Integrität und Sicherheit des Dienstes, bei denen der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten im Falle eines Exports Cybersicherheitsrisiken ausgesetzt ist, sollten von den exportierbaren Daten ausgenommen sein. Diese Ausnahmen sollten den Vollzug des Wechsels weder behindern noch verzögern.
exportierbare Daten des Kunden und digitale Vermögenswerte zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten oder zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen…
Die Informationen, die Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten Kunden bereitstellen müssen, könnten die Ausstiegsstrategie der Kunden unterstützen. Die…
Der Wechsel ist ein Vorgang, der vom Kunden ausgeht und aus mehreren Schritten – einschließlich Datenextraktion – besteht, was das Herunterladen der Daten aus…
Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten sollten zudem dazu verpflichtet werden, bestehende Hindernisse auszuräumen und keine neuen Hindernisse zu schaffen; dies…
Der ursprüngliche Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten sollte bestimmte Aufgaben auslagern und Dritten für die Erfüllung der in dieser Verordnung…
Datenverarbeitungsdienste für Dienste, bei denen die meisten Hauptmerkmale speziell auf konkrete Vorgaben eines einzelnen Kunden zugeschnitten sind oder bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.