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Der Wechsel ist ein Vorgang, der vom Kunden ausgeht und aus mehreren Schritten – einschließlich Datenextraktion – besteht, was das Herunterladen der Daten aus dem Ökosystem des ursprünglichen Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten bezeichnet, die Umwandlung der Daten, wenn diese so strukturiert sind, dass sie nicht in das Schema des Zielspeicherorts passen, sowie das Hochladen der Daten in einen neuen Zielspeicherort. In bestimmten, in dieser Verordnung beschriebenen Situationen sollte es auch als Wechsel gelten, wenn ein bestimmter Dienst aus dem Vertrag herausgelöst und zu einem anderen Anbieter verlegt wird. Der Wechsel wird manchmal von einem Dritten im Namen des Kunden vollzogen. Dementsprechend sollten alle in dieser Verordnung festgelegten Rechte und Pflichten des Kunden, einschließlich der Verpflichtung, nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten, so verstanden werden, dass sie unter diesen Umständen auch für den betreffenden Dritten gelten. Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten und Kunden tragen in Abhängigkeit vom Verfahrensschritt ein unterschiedliches Maß an Verantwortung. So ist beispielsweise der ursprüngliche Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten dafür verantwortlich, die Daten in ein maschinenlesbares Format zu extrahieren, während der Kunde und der übernehmende Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten die Daten in die neue Umgebung hochladen müssen, sofern kein spezieller professioneller Übergangsdienst in Anspruch genommen wird. Ein Kunde, der beabsichtigt, die in dieser Verordnung vorgesehenen Rechte im Zusammenhang mit dem Wechsel auszuüben, sollte den ursprünglichen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten von der Entscheidung, entweder zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten oder zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten zu wechseln oder die Vermögenswerte und exportierbaren Daten des Kunden zu löschen, in Kenntnis setzen.
„Wechsel“ den Prozess, an dem ein Quellenanbieter von Datenverarbeitungsdiensten, ein Kunde eines Datenverarbeitungsdienstes und gegebenenfalls ein…
Die Rechte des Kunden und die Pflichten des Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten in Bezug auf den Wechsel zwischen Anbietern solcher Dienste oder…
Informationen über die verfügbaren Verfahren für den Wechsel und die Übertragung von Inhalten auf den Datenverarbeitungsdienst, einschließlich Informationen…
Während des gesamten Vollzugs des Wechsels sollte ein hohes Maß an Sicherheit gewahrt werden. Das bedeutet, dass der ursprüngliche Anbieter von…
Wenn der ursprüngliche Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten die Extraktion der dem Kunden gehörenden exportierbaren Daten behindert, kann das die…
Wenn Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten ihrerseits Kunden von Datenverarbeitungsdiensten sind, die von einem Dritten erbracht werden, können sie selbst vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.