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Diese Maßnahmen sind an die NAFO-Vertragsparteien gerichtet und enthalten auch Verpflichtungen für Wirtschaftsbeteiligte. Seit ihrem Inkrafttreten am 1. Dezember 2022 sind die Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der NAFO (CEM) für alle NAFO-Vertragsparteien verbindlich. Was die Union betrifft, so sind sie in Unionsrecht umzusetzen, soweit sie darin nicht bereits vorgesehen sind.
Die NAFO-Beschlüsse sind an die NAFO-Vertragsparteien gerichtet, enthalten aber auch Verpflichtungen für die Wirtschaftsbeteiligten. Seit ihrem Inkrafttreten am…
Diese Beschlüsse sind an die NAFO-Vertragsparteien gerichtet, enthalten aber auch Verpflichtungen für die Betreiber (beispielsweise den Kapitän des Schiffes).…
Die Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (North Atlantic Fisheries Organisation, NAFO) ist befugt, rechtsverbindliche Beschlüsse zur Erhaltung der…
Die CEM wurden seit 2008 bei jeder Jahrestagung der NAFO-Vertragsparteien geändert. Diese neuen Bestimmungen müssen in das Unionsrecht aufgenommen werden; dies…
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union in den Sitzungen der NAFO-Kommission für den Zeitraum 2024-2028 zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die…
Mit der Verordnung (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die aktuellsten Vorschriften für Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.