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Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 9. Dezember 2022 die Resolution 2664 (2022) angenommen. Punkt 1 dieser Resolution führt eine Ausnahme von Sanktionen in Form des Einfrierens von Vermögenswerten, die vom Sicherheitsrat oder seinem Sanktionsausschüssen für humanitäre Hilfe und andere Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse für bestimmte Akteure verhängt wird, ein. Für die Zwecke dieser Verordnung wird Punkt 1 der Resolution 2664 (2022) als „Ausnahme für humanitäre Zwecke“ bezeichnet.
am 9. Dezember 2022 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN-Sicherheitsrat) die Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrats verabschiedet. Unter…
Der VN-Sicherheitsrat hat seine Bereitschaft erklärt, seine Sanktionsregime zu überprüfen, anzupassen und gegebenenfalls zu beenden, unter Berücksichtigung der…
Am 9. Dezember 2022 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN-Sicherheitsrat) die Resolution 2664 (2022) verabschiedet. In Nummer 1 dieser Resolution…
Der VN-Sicherheitsrat hat in Punkt 1 seiner Resolution 2664 (2022) seine Bereitschaft erklärt, seine Sanktionsregime zu überprüfen, anzupassen und…
Am 9. Dezember 2022 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN-Sicherheitsrat) die Resolution 2664 (2022) verabschiedet, in der er auf seine früheren…
Am 9. Dezember 2022 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN-Sicherheitsrat) die Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrats verabschiedet, in der er…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.