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Die Europäische Union ist in der Lage, gegenüber benannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen restriktive Maßnahmen, einschließlich des Einfrierens von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen zu verhängen. Solche Maßnahmen werden durch Verordnungen des Rates umgesetzt.
Die Europäische Union ist in der Lage, gegenüber benannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen restriktive Maßnahmen,…
Die Union ist in der Lage, gegenüber benannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen restriktive Maßnahmen, einschließlich…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 werden bestimmte im Beschluss 2014/145/GASP des Rates vorgesehene Maßnahmen umgesetzt, einschließlich des Einfrierens der…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates werden mehrere Maßnahmen in Kraft gesetzt, die im Beschluss 2013/184/GASP des Rates vorgesehen sind, darunter das…
Die Maßnahmen der Union zur Durchführung des Beschlusses 2011/101/GASP des Rates , darunter das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates werden mehrere restriktive Maßnahmen, die im Beschluss 2011/101/GASP des Rates vorgesehen sind, darunter das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.