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Für Clothianidin und Thiamethoxam wurden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte (im Folgenden „RHG“) festgelegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) hat diese RHG gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 überprüft und RHG vorgeschlagen, die sich als sicher für die Verbraucher erwiesen haben. Mit der Verordnung (EU) 2016/156 der Kommission wurden diese RHG in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen. Einige dieser RHG basierten auf Codex-Rückstandshöchstgehalten (CXL) und waren bereits im Rahmen früherer Änderungen in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen worden.
Für den Wirkstoff Thiacloprid wurden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte (im Folgenden „RHG“) festgelegt. Die Europäische…
Für Boscalid, Clothianidin, Thiamethoxam und Tolclofos-methyl wurden in Anhang III Teil A der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte (RHG)…
Die CRHG für Clothianidin und Thiamethoxam sollten daher als RHG in die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen werden, es sei denn, sie gelten für…
Am 11. Juli 2015 legte die Codex-Alimentarius-Kommission Codex-Rückstandshöchstgehalte (CRHG) für Clothianidin und Thiamethoxam fest .
Für Chlorothalonil, Fenhexamid und Thiacloprid wurden in Anhang II und in Anhang III Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte (RHG)…
Am 7. Juli 2012 nahm die Kommission des Codex Alimentarius Codex-Rückstandshöchstgehalte (CXL-Höchstwerte) für Aacetamiprid, Clothianidin, Tebuconazol und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.