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Was Thiabendazol anbelangt, so wurden im Rahmen der Vorlage mehrerer Anträge gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf Änderung der geltenden RHG für Thiabendazol bei mehreren Kulturen von einem Antragsteller Informationen übermittelt, die vorher bei der gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 durchgeführten Bewertung nicht verfügbar gewesen waren, nämlich zu den Analysemethoden für Thiabendazol bei „Erzeugnissen tierischen Ursprungs“.
Die Anträge bezüglich Thiabendazol wurden gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 von den betreffenden Mitgliedstaaten bewertet, und die…
Für Thiabendazol bei „Waren von Rindern“, „Waren von Ziegen“, Rindermilch und Ziegenmilch reichen die verfügbaren Daten aus, um auf der Grundlage der…
Der Antragsteller übermittelte die fehlenden Daten zusammen mit einem auf Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gestützten Antrag auf Änderung der…
Dieser Antrag wurde gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 von dem betreffenden Mitgliedstaat bewertet, und der Bewertungsbericht wurde an die…
In Bezug auf Flutolanil übermittelte der Antragsteller Informationen, die zuvor während der gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 durchgeführten…
In Bezug auf 1,4-Dimethylnaphthalin wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung des geltenden RHG für Kartoffeln…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.