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In Bezug auf 1,4-Dimethylnaphthalin wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung des geltenden RHG für Kartoffeln gestellt. Außerdem übermittelte der Antragsteller Informationen, die vorher bei der gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 durchgeführten Bewertung der RHG für diesen Stoff nicht verfügbar gewesen waren, nämlich zur Art des Rückstands bei Kartoffeln in verarbeiteten Waren und zu den Analysemethoden für Erzeugnisse tierischen Ursprungs.
Im Rahmen eines Verfahrens zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff 1,4-Dimethylnaphthalin zur Verwendung bei Kartoffeln wurde gemäß Artikel…
Für 1,4-Dimethylnaphthalin legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) der Kommission und den Mitgliedstaaten gemäß…
Gemäß den Artikeln 8 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hat der betreffende Mitgliedstaat diesen Antrag bewertet und den Bewertungsbericht an die Kommission…
Hinsichtlich der vom Antragsteller vorgeschlagenen Änderungen der RHG für 1,4-Dimethylnaphthalin in Bezug auf Kartoffeln, Schwein — Fett, Schwein — Sonstige,…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag auf Änderung des geltenden RHG für Kartoffeln gestellt, dem Rückstandsuntersuchungen…
Für Penflufen legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Überprüfung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.