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Um Umgehungen zu vermeiden und die Einhaltung des Verbots zu gewährleisten, wonach nicht in Russland registrierte Luftfahrzeuge, die sich im Eigentum russischer natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen befinden oder von diesen gechartert werden oder anderweitig unter deren Kontrolle stehen, weder im Hoheitsgebiet der Union landen noch vom Hoheitsgebiet der Union starten noch das Hoheitsgebiet der Union überfliegen dürfen, wird mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 eine Verpflichtung für Luftfahrzeugbetreiber eingeführt, ihren zuständigen Behörden Nichtlinienflüge zu melden. Der betreffende Mitgliedstaat sollte die anderen Mitgliedstaaten, den Netzmanager und die Kommission unverzüglich darüber unterrichten, wenn er einen solchen Flug nicht freigibt.
Um Umgehungen zu vermeiden und die Einhaltung des Verbots zu gewährleisten, wonach nicht in Russland registrierte Luftfahrzeuge, die sich im Eigentum russischer…
Der Rat hat am 28. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/335 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP angenommen. Mit diesem Beschluss wurden weitere…
Folgende Artikel werden eingefügt: (1) Luftfahrzeugen, die von russischen Luftfahrtunternehmen betrieben werden, einschließlich als Vertriebsunternehmen im Wege…
Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet sein, Luftfahrzeugen, die von russischen Luftfahrtunternehmen betrieben werden, einschließlich als…
Mit dem Ziel, über ein einheitliches Regelwerk in der gesamten Union zu verfügen und die Umgehung des Flugverbots zu verhindern, ist es angezeigt, auch eine…
Es ist angezeigt, das Verbot, im Gebiet der Union zu landen, vom Gebiet der Union zu starten oder das Gebiet der Union zu überfliegen, dahin gehend zu ändern,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.