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Mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 wird die Liste der Organisationen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands bei dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar unterstützen und denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, auferlegt werden, erweitert, indem dieser Liste 96 neue Organisationen hinzugefügt werden. In Anbetracht der direkten Verbindung zwischen iranischen Herstellern unbemannter Luftfahrzeuge und dem militärisch-industriellen Komplex Russlands sowie des konkreten Risikos, dass bestimmte Güter oder Technologien für die Herstellung militärischer Systeme verwendet werden, die zum illegalen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beitragen, wurden mehrere iranische Organisationen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des Beschlusses 2014/512/GASP aufgenommen, für die restriktive Maßnahmen gelten.
Es ist außerdem angezeigt, 96 zusätzliche Einträge in die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des Beschlusses…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 werden 87 zusätzliche Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV…
Es ist außerdem angezeigt, 87 neue Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des Beschlusses…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2874 werden 29 zusätzliche Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV…
Es ist angezeigt, 29 zusätzliche Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des Beschlusses…
Insbesondere hält es der Rat für angebracht, 27 zusätzliche Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.