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Anhang V der Verordnung (EU) 2021/1060 wird wie folgt geändert: 1. Der Wortlaut in Nummer 3 erhält folgende Fassung: „Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe g Ziffern i, ii und iii, Artikel 112 Absätze 1, 2 und 3, Artikel 14, Artikel 26 und Artikel 26a der Dachverordnung“ 2. Nummer 3.1 wird wie folgt geändert: a) Der erste Absatz und die unnummerierte Tabelle erhalten folgende Fassung: „3.1 Übertragungen und Beiträge Bezug: Artikel 14, 26, 26a und 27 der Dachverordnung Programmänderung in Bezug auf Folgendes: ☐ Beitrag zu InvestEU · ☐ Übertragung auf Instrumente mit direkter oder indirekter Mittelverwaltung · ☐ Übertragung zwischen dem EFRE, dem ESF+ oder dem Kohäsionsfonds oder auf einen oder mehrere andere Fonds · ☐ Fonds, die zu den in Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Zielen beitragen · · · b) Nach Tabelle 17B wird die folgende Tabelle eingefügt: „Tabelle 21: Mittel, die zu den gemäß Artikel 21c Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Zielen beitragen Fonds Regionenkategorie 2022 2023 2024 2025 2026 2027 Total EFRE stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt Insgesamt ESF+ stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt Insgesamt Kohäsionsfond Entfällt“ Insgesamt · ·
Anhang I Tabelle I wird wie folgt geändert:
Der folgende Artikel wird eingefügt: Unterstützung der Ziele gemäß Artikel 21c Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 (1) Mitgliedstaaten, die der Kommission…
In Anhang V wird der folgende Absatz angefügt: „Dieser Anhang gilt entsprechend auch für das InvestEU-Finanzierungsinstrument.“
Umschichtungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder dem Kohäsionsfonds zugunsten einer oder mehrerer spezieller Prioritäten, die für…
Anhang VI der Verordnung (EU) 2018/841 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung: „c) Schätzungen der jährlichen Gesamtemissionen…
Anhang V wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.