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Mit der Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates wird ein befristeter Solidaritätsbeitrag für Unternehmen und Betriebsstätten der Union mit Tätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich eingeführt, der in allen Mitgliedstaaten gilt. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, einen Teil der Einnahmen aus diesem befristeten Beitrag zu verwenden, um Synergien und Komplementaritäten mit den Reformen und Investitionen in ihren REPowerEU-Kapiteln in kohärenter Weise zu fördern, um Maßnahmen zu finanzieren, die auf nationaler Ebene im Einklang mit den REPowerEU-Zielen durchgeführt werden sollen.
der Verbesserung der Energieinfrastruktur und der Energieanlagen zur Deckung des für die Versorgungssicherheit erforderlichen unmittelbaren Bedarfs an Erdgas,…
der Verbesserung der Energieinfrastruktur und der Energieanlagen zur Deckung des für die Versorgungssicherheit erforderlichen unmittelbaren Bedarfs an Erdgas,…
Gemäß Artikel 122 Absatz 1 AEUV kann der Rat auf Vorschlag der Kommission und im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten über die der…
Um den Mitgliedstaaten und Regionen ausreichend Flexibilität bei der Bewältigung der neu aufkommenden Herausforderungen einzuräumen, sollte die Verordnung (EU)…
Mit der Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates wird den Mitgliedstaaten eine zusätzliche, nicht rückzahlbare Unterstützung in Höhe…
Die Mitteilung der Kommission vom 8. März 2022 mit dem Titel „REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.